Unsere Anlage
Änderung der 7. SARS-CoV-2-EindV per 31. März 2021
Liebe Mitglieder,

heute ist die Änderung der 7. SARS-CoV-2-EindV durch die Information im Amtsblatt der Stadt Potsdam vom 30.3.2021 zur Nutzung von Sportanlagen in Kraft getreten. 

Für unsere Tennisanlage zutreffend die Änderung des § 12 (2) "Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit  Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig".

Die Nutzung der Umkleiden und Aufenthalts- bzw. Gemeinschaftsräume ist weiterhin untersagt. Im Gebäude besteht weiterhin Maskenpflicht.

Bitte tragt Euch, bei Nutzung der Tennisanlage, in die ausliegenden Listen unter der Überdachung am Hintereingang ein.

Vielen Dank für Eure Unterstützung bei der Einhaltung des Hygienekonzepts!

Sportliche Grüße

Euer Vorstand